Doping Sünder könnten ins Gefängnis wandern

Was lange Zeit als Entwurf des Bundes-Kabinetts im Gespräch war gilt jetzt beschlossene Sache und wird sich in Kürze auch im Gesetzblatt unter „Dopingbetrug“ wieder finden. Ab sofort geht es Doping-Sündern richtig an den Kragen. Das neue Anti-Doping-Gesetz stellt sowohl Selbstdoping als auch den Besitz von leistungssteigernden Mitteln unter Strafe. Es drohen hohe Bußgelder und sogar Freiheitsentzug von bis zu drei Jahren. Doping-Vergehen werden künftig also auf ähnliche Art und Weise bestraft wie Diebstahl, fahrlässige Körperverletzung, Tierquälerei oder einen Verstoß gegen das Vereinigungsverbot. Wer als Vergewaltiger nach dem Mindestmaß verurteilt wird, kommt mit 2 Jahren Gefängnis davon, bei der Verbreitung von Kinderpornographie sind es gerade mal 6 Monate, heißt also ein hartes Urteil als Dopingsünder würde härter geahndet. Derartige Verhältnisse rufen natürlich Diskussionen auf den Plan.

Was ist Doping?

Als „Doper“ muss sich jede Person bezeichnen lassen die unerlaubte Mittel (Methoden oder Substanzen) dazu verwendet, die meist körperliche Leistungsfähigkeit zu erhalten bzw. zu steigern. Unterschieden werden verbotene Wirkstoffe, nicht erlaubte Methoden sowie Wirkstoffe die bestimmten Einschränkungen unterliegen. Anabole Steroide aller Art, Peptid- und Glykoproteinhormone, Narkotika, Diuretika aber auch Stimulanzien fallen allesamt in die Kategorie Doping. Im letzten Falle waren sogar höhere Mengen Koffein lange Zeit verboten, inzwischen wurde es aber von der Dopingliste entfernt. Fazit In die Kategorie „Doping“ fällt bei weitem mehr als nur die Testosteronspritze

Was bedeutet dies konkret für uns

Pauschal ausgedrückt kann man sich sicher sein, mit der Einnahme aller Mittel die man nur auf Rezept oder auf dem Schwarzmarkt bekommt bereits zu dopen. Leider verwischt das Internet sowie eine unterschiedliche Länder-Gesetzesgebung die echte Grenze. Auch „augenscheinlich“ legal über das Internet erhältliche Präparate oder Supplements können mit Substanzen versehen sein deren Verwendung oder deren Besitz in Deutschland ab sofort Geldstrafen oder im schlimmsten Fall Freiheitsentzug bedeuten. Fazit Auch beim Erwerb von Nahrungsergänzungen aus dem Ausland ist in Sachen Doping Vorsicht geboten

Richtige Vorgehensweise?

Inwieweit ein solcher Schritt sinnvoll ist wird natürlich besonders in der Sportlerszene heiß diskutiert. Während CDU und Co. das neue Anti-Doping-Gesetz als Bereicherung ansehen fürchtet der deutsche olympische Sportbund (DOSB) eine dadurch beeinträchtigte Funktionsfähigkeit der Sportgerichtsbarkeit. Sportler zeigen Unverständnis bei der Festlegung des Strafmaßes. Etwas das augenscheinlich niemandem schadet außer der eigenen Gesundheit wird ähnlich bestraft wie Diebstahl, Körperverletzung oder Tierquälerei. Unter dem Aspekt der Gesundheitsschädigung erscheint es beinahe schon abdrüßig Millionen von Euro im Jahr aus versteuertem Tabak und Alkohol einzuheimsen und ausgerechnet bei Doping als gesundheitsgefährdende Maßnahme einer absoluten Randgruppe anzusetzen. Seit der Legalisierung von Cannabis in Teilen der USA steht auch eine Legalisierung des Einsatzes von Dopingsubstanzen in Verbindung mit ärztlicher Aufsicht wieder zur Debatte. Auf den ersten Blick erscheint ein solcher Schritt abwegig, da man damit ein Absinken der Hemmschwelle beim Einsatz von Doping in Verbindung befürchtet. Auf der anderen Seite würde die Legalisierung ganz neue Möglichkeiten in Sachen Aufklärung schaffen. Ein weiterer Vorteil wäre das Thema Beschaffung, Schwarzmarkt und vor allem der Umgang mit verunreinigten, schlechten Produkten die vom Dealer um die Ecke als High-End-Doping angeboten werden.

Resümee

Als Doping-Sünder muss man sich künftig also warm anziehen. Es drohen hohe Bußgelder und sogar Gefängnis. Auf die Frage ob der vorhandenen Problematik zu diesem Thema damit Einhalt geboten werden kann und ob das neue Anti-Doping-Gesetz der richtige Weg ist gibt es derzeit noch keine Antwort.
Tags: testosteron

Kommentare (0)

Schreiben Sie ein Kommentar

Les champs marqués d'un astérisque (*) sont obligatoires.